PV-FÖRDERUNGEN
IN DEUTSCHLAND
DER GROSSE RATGEBER
Förderungen für Photovoltaik in Deutschland 2024 sind derzeit noch keine bekannt, sobald diese veröffentlicht werden, wirst du das auf unserer Website nachlesen können. Um die Neuigkeiten nicht zu verpassen, melde dich auch für unseren Newsletter an!
Der Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energie hat in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen, was zu einem gesteigerten Interesse an Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) geführt hat. Dabei spielt die finanzielle Unterstützung eine wichtige Rolle, um den Ausbau weiter zu fördern. Förderungen werden nicht nur auf Bundesebene vergeben. In Deutschland bieten auch viele Länder und Kommunen bereits Unterstützung für Privatpersonen für die Anschaffung von PV-Anlagen an. Doch wem steht eigentlich wie viel zu und wie komme ich als zukünftige:r Besitzer:in einer PV-Anlage zu meinen Förderungsmittel? Das haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Die verschiedenen Arten von Photovoltaikanlagen und wie sie sich unterscheiden
Eine Photovoltaikanlage nutzt Sonnenenergie und wandelt diese durch die eingebauten Solarzellen in elektrische Energie um. Der erzeugte Strom kann ohne Optimierung zu ca. 20 – 30 % im Eigenverbrauch genutzt werden, der Rest wird in das Stromnetz eingespeist, wobei meist eine Einspeisevergütung für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom an die Anlagenbesitzer:innen gezahlt wird. Eine solche Anlage wird üblicherweise auf dem Dach eines Gebäudes oder auf Freiflächen installiert und der Anschluss ist meist aufwändig und muss von einer Fachkraft vorgenommen werden. Ein Balkonkraftwerk hingegen ist eine kleine PV-Anlage, die speziell für den Betrieb auf einem Balkon oder an einer Hauswand entwickelt wurde. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen PV-Anlage ist ein Balkonkraftwerk deutlich kleiner und besteht oft aus nur einem Solarmodul und einem integrierten Wechselrichter. Die erzeugte Energie wird direkt im Haushalt verbraucht und wird daher nur selten ins Stromnetz eingespeist.
Eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 10 Kilowatt Peak, das entspricht 10.000 Watt, gilt als gut dimensioniert für ein typisches Einfamilienhaus. Im Gegensatz dazu hat ein einzelnes Balkonkraftwerk (ein Panel mit Wechselrichter) in der Regel nur eine Leistung von ca. 300 Watt. In Deutschland gilt eine Anlage als Balkonkraftwerk, wenn sie eine Einspeiseleistung unter 600 Watt hat. Diese Kleinst-Anlagen müssen dem Netzbetreiber lediglich gemeldet werden und es ist keine Genehmigung durch diese notwendig. Auch die Inbetriebnahme ist auf Grunde der so genannten “Plug-and-Play” Installation vergleichsweise einfach und ohne Fachkraft machbar.
Förderungen für Photovoltaik in Deutschland
Hat man sich also für den Kauf einer Photovoltaikanlage entschieden, so macht es im nächsten Schritt Sinn, sich über mögliche Förderungen zu informieren. Auch bei kleineren Anlagen, die meist mit geringeren Kosten verbunden sind, zahlt es sich aus zumindest einen Teil der Anschaffungskosten über Fördermittel zu finanzieren.
In Deutschland findet man vom Bund besonders für große Anlagen Förderungen, wie die EEG-Einspeisevergütung oder Förderkredite. Grundsätzlich gibt es drei verschiedenen Möglichkeiten, um die eigenen PV-Anlage zu fördern:
- Einspeisevergütungen EEG
- Förderprogramme (meist regional)
- Förderkredite mit vergünstigten Zinsen
Diese können theoretisch auch für kleinere Anlagen genutzt werden, allerdings steht hier oft der Aufwand, der bis zum Bezug der Förderleistung notwendig ist, nicht im Verhältnis zu den erhältlichen Leistungen.
Will man sich für die eigene Mini-PV-Anlage über Förderungen informieren, schaut man am besten bei den nächst kleineren Instanzen, also Ländern, Kommunen oder auch Unternehmen, nach Möglichkeiten zur Förderung. Besonders Kommunen, aber auch Bürgerinitiativen setzen sich vermehrt für Förderprogramme ein und bieten hier oft zumindest Vergünstigungsmöglichkeiten an.
Info-Box
Genauere Informationen zum EEG und den Änderungen 2023 gibt es hier:
Info-Box
Bundesweit kann man in der Förderdatenbank nach möglichen Förderungen und Zuschüssen suchen
Förderungen von Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Einspeisung und Vergütung von erneuerbaren Energien seit 2000. Seitdem wurde es mehrmals novelliert, wobei die meisten Regelungen der aktuellen Fassung seit 01. Januar 2023 gelten.
Das EEG 2023 führt verschiedene Änderungen ein, die insbesondere Betreiber von Photovoltaikanlagen betreffen. Zunächst werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien angehoben und der sogenannte “atmende Deckel” aufgehoben. Bislang gab es eine Obergrenze für die Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung, die bei einer installierten Maximalleistung von 52 Gigawatt lag. Ab dem Erreichen dieses Punktes hätte es keine weitere Förderung für neue Solarstromanlagen gegeben. Mit der Abschaffung des “atmenden Deckels” sollen nun genauere Ausbaupfade festgelegt werden, bis 2035 sollen demnach 80 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, und 309 Gigawatt Solarleistung sollen bis dahin am Netz sein.
Des Weiteren werden die Ausschreibungsvolumina für Freiflächen- und Dachanlagen erhöht. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird zukünftig zwischen Volleinspeisern und Eigenverbrauchern differenziert. Für Volleinspeiser sind höhere Vergütungssätze vorgesehen. Die neuen Fördersätze gelten ab August 2022. Die Degression der Vergütungssätze soll künftig nicht mehr monatlich, sondern erst ab 2024 und dann nur noch halbjährlich vorgenommen werden. Es soll jeweils nur eine Absenkung um ein Prozent gelten.
Zudem entfällt die EEG-Umlage, und weitere Umlagen sollen in ein neues Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) überführt werden. Es ist geplant, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen maßvoll zu erweitern.
Insgesamt sollen mit den Änderungen im EEG 2023 der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiter vorangetrieben und die Förderbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen verbessert werden.
Seit August 2022 gibt es durch das EEG 2023 neue Tarife für die Einspeisevergütung von Solarstrom. Es gibt nun zwei Optionen: Zum einen die Tarife zur Überschusseinspeisung, bei denen der erzeugte Strom im Haushalt genutzt wird und Überschüsse gegen Bezahlung ins Stromnetz eingespeist werden. Zum anderen gibt es Tarife zur Volleinspeisung, bei denen der gesamte erzeugte Solarstrom gegen eine höhere Vergütung ins Netz eingespeist wird.
Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) nach § 48 EEG 2023 | ||
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.01.2023 | Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.02.2024 |
bis einschließlich 10 kWp | 8,60 Cent/kWh | 8,51 Cent/kWh |
bis einschließlich 40 kWp | 7,50 Cent/kWh | 7,43 Cent/kWh |
bis einschließlich 1.000 kWp | 6,20 Cent/kWh | 6,14 Cent/kWh |
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung nach § 48 EEG 2023 | ||
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.01.2023 | Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.02.2024 |
bis einschließlich 10 kWp | 8,60 + 4,80 = 13,40 Cent/kWh | 8,51 + 4,75 = 13,26 Cent/kWh |
bis einschließlich 40 kWp | 7,50 + 3,80 = 11,30 Cent/kWh | 7,43 + 3,76 = 11,19 Cent/kWh |
bis einschließlich 100 kWp | 6,20 + 5,10 = 11,30 Cent/kWh | 6,14 + 5,05 = 11,19 Cent/kWh |
bis einschließlich 400 kWp | 6,20 + 3,20 = 9,40 Cent/kWh | 6,14 + 3,17 = 9,31 Cent/kWh |
bis einschließlich 1.000 kWp | 6,20 + 1,90 = 8,10 Cent/kWh | 6,14 + 1,88 = 8,02 Cent/kWh |
Ob sich diese Einspeisevergütung auch für Balkonkraftwerke auszahlt, ist jedoch fraglich. Balkonkraftwerke sind nämlich bei der Bundesnetzagentur zwar anzumelden, aber von der jährlichen Meldepflicht befreit, wenn das Balkonkraftwerk eine installierte Leistung von höchstens 1 kWh hat und der gewonnene Strom nur für den Eigenverbrauch genutzt wird. Die EEG-Vergütung ist oft geringer als die Kosteneinsparung beim Eigenverbrauch. Somit sollte man bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks angeben, dass die Anlage für den Eigenverbrauch genutzt wird und eine Einspeisevergütung nicht beansprucht wird, wodurch die Förderung über das EEG nicht mehr in Frage kommt.
Regionale Förderungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland
Viele Städte, Gemeinden und Kommunen haben inzwischen Förderprogramme für Solaranlagen und Zusatz-Technologien wie Batteriespeicher und Wallboxen eingeführt. Auch für Stecker- und Balkon-Kraftwerke können solche Programme zur Verfügung stehen. Die meisten Förderungen sind jedoch begrenzt und laufen nur so lange, bis das dafür zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht ist. Es ist daher ratsam, sich vor der Bestellung oder Beauftragung von Projekten über mögliche Förderprogramme in der Region zu informieren und schnellstmöglich Kontakt mit der zuständigen Stelle aufzunehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass für jedes Förderprogramm unterschiedliche Bedingungen gelten können.
In folgenden Regionen gibt es aktuell Förderungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland.
Zusätzlich sollte man sich immer in der eigenen Kommune erkundigen, da diese immer wieder Förderungen anbieten, sich hier aber die Informationen sehr schnell ändern. Auch beim eigenen Energieversorgerunternehmen zahlt sich das Nachfragen aus!
InfoBox
Bundesweit kann man in der Förderdatenbank nach möglichen Förderungen und Zuschüssen suchen
Darauf ist bei einer Förderung zu achten
Welche Informationen bekanntzugeben sind und welche Informationen zu beachten sind, kann von Förderung zu Förderung unterschiedlich sein. In den meisten Fällen sind aber folgende Dinge zu berücksichtigen:
- Angebot einreichen – bei Antragsstellung muss meist schon ein Angebotsschreiben beigefügt werden
- Anmeldebestätigung nachreichen – nach dem Kauf aber noch vor der Inbetriebnahme muss eine Anmeldebestätigung vom Netzbetreiber bei der Förderstelle nachgereicht werden
- Rechnung vorlegen – ebenso muss nach dem tatsächlichen Kauf die Rechnung bei der Förderstelle eingereicht werden
- Foto schicken – vor allem bei kommunalen Förderungen und bei Förderungen durch Unternehmen wird oft verlangt, dass man ein Foto der aufgestellten Anlage zur Verfügung stellt oder sogar für ein kurzes Interview bereit steht
Teilweise wird von Fördergebern noch verlangt, dass die Anlage von einer Fachkraft installiert wird. Diese Kosten sind dann meist selbst zu tragen.
Vor Antragstellung sollte man immer schon Angebote einholen und gut planen, welche Anlage man kaufen möchte, da oft technische Details bei Förderanträgen angegeben werden müssen. Grundsätzlich werden Balkonkraftwerke aktuell nur bis 600 Watt Einspeiseleistung gefördert, darüber hinaus handelt es sich um eine große PV-Anlage und man muss sich um entsprechende Förderungen umschauen.
Tipp
Hier gibt es viele spannende Informationen zu Förderungen: https://machdeinenstrom.de/foerderung-verguenstigung-balkonkraftwerk/