PV-FÖRDERUNGEN
IN DEUTSCHLAND

DER GROSSE RATGEBER

Förderungen für Photovoltaik in Deutschland 2024 sind derzeit noch keine bekannt, sobald diese veröffentlicht werden, wirst du das auf unserer Website nachlesen können. Um die Neuigkeiten nicht zu verpassen, melde dich auch für unseren Newsletter an!

Der Ausbau von Anlagen für erneuerbare Energie hat in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen, was zu einem gesteigerten Interesse an Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) geführt hat. Dabei spielt die finanzielle Unterstützung eine wichtige Rolle, um den Ausbau weiter zu fördern. Förderungen werden nicht nur auf Bundesebene vergeben. In Deutschland bieten auch viele Länder und Kommunen bereits Unterstützung für Privatpersonen für die Anschaffung von PV-Anlagen an. Doch wem steht eigentlich wie viel zu und wie komme ich als zukünftige:r Besitzer:in einer PV-Anlage zu meinen Förderungsmittel? Das haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Die verschiedenen Arten von Photovoltaikanlagen und wie sie sich unterscheiden

Eine Photovoltaikanlage nutzt Sonnenenergie und wandelt diese durch die eingebauten Solarzellen in elektrische Energie um. Der erzeugte Strom kann ohne Optimierung zu ca. 20 – 30 % im Eigenverbrauch genutzt werden, der Rest wird in das Stromnetz eingespeist, wobei meist eine Einspeisevergütung für die Einspeisung von Photovoltaik-Strom an die Anlagenbesitzer:innen gezahlt wird. Eine solche Anlage wird üblicherweise auf dem Dach eines Gebäudes oder auf Freiflächen installiert und der Anschluss ist meist aufwändig und muss von einer Fachkraft vorgenommen werden. Ein Balkonkraftwerk hingegen ist eine kleine PV-Anlage, die speziell für den Betrieb auf einem Balkon oder an einer Hauswand entwickelt wurde. Im Gegensatz zu einer herkömmlichen PV-Anlage ist ein Balkonkraftwerk deutlich kleiner und besteht oft aus nur einem Solarmodul und einem integrierten Wechselrichter. Die erzeugte Energie wird direkt im Haushalt verbraucht und wird daher nur selten ins Stromnetz eingespeist. 

Eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 10 Kilowatt Peak, das entspricht 10.000 Watt, gilt als gut dimensioniert für ein typisches Einfamilienhaus. Im Gegensatz dazu hat ein einzelnes Balkonkraftwerk (ein Panel mit Wechselrichter) in der Regel nur eine Leistung von ca. 300 Watt. In Deutschland gilt eine Anlage als Balkonkraftwerk, wenn sie eine Einspeiseleistung unter 600 Watt hat. Diese Kleinst-Anlagen müssen dem Netzbetreiber lediglich gemeldet werden und es ist keine Genehmigung durch diese notwendig. Auch die Inbetriebnahme ist auf Grunde der so genannten “Plug-and-Play” Installation vergleichsweise einfach und ohne Fachkraft machbar.

Noch dieses Jahr wird damit gerechnet, dass die Einspeisegrenze für Mini-PV-Anlagen in Deutschland auf 800 Watt angehoben wird.

 

Förderungen für Photovoltaik in Deutschland

Hat man sich also für den Kauf einer Photovoltaikanlage entschieden, so macht es im nächsten Schritt Sinn, sich über mögliche Förderungen zu informieren. Auch bei kleineren Anlagen, die meist mit geringeren Kosten verbunden sind, zahlt es sich aus zumindest einen Teil der Anschaffungskosten über Fördermittel zu finanzieren.

In Deutschland findet man vom Bund besonders für große Anlagen Förderungen, wie die EEG-Einspeisevergütung oder Förderkredite. Grundsätzlich gibt es drei verschiedenen Möglichkeiten, um die eigenen PV-Anlage zu fördern:

  • Einspeisevergütungen EEG
  • Förderprogramme (meist regional)
  • Förderkredite mit vergünstigten Zinsen

Diese können theoretisch auch für kleinere Anlagen genutzt werden, allerdings steht hier oft der Aufwand, der bis zum Bezug der Förderleistung notwendig ist, nicht im Verhältnis zu den erhältlichen Leistungen.

Will man sich für die eigene Mini-PV-Anlage über Förderungen informieren, schaut man am besten bei den nächst kleineren Instanzen, also Ländern, Kommunen oder auch Unternehmen, nach Möglichkeiten zur Förderung. Besonders Kommunen, aber auch Bürgerinitiativen setzen sich vermehrt für Förderprogramme ein und bieten hier oft zumindest Vergünstigungsmöglichkeiten an.

Info-Box

Genauere Informationen zum EEG und den Änderungen 2023 gibt es hier:

Verbraucherzentrale 

Bundesministerium für Justiz

Info-Box

Bundesweit kann man in der Förderdatenbank nach möglichen Förderungen und Zuschüssen suchen

Förderungen von Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Einspeisung und Vergütung von erneuerbaren Energien seit 2000. Seitdem wurde es mehrmals novelliert, wobei die meisten Regelungen der aktuellen Fassung seit 01. Januar 2023 gelten.

Das EEG 2023 führt verschiedene Änderungen ein, die insbesondere Betreiber von Photovoltaikanlagen betreffen. Zunächst werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien angehoben und der sogenannte “atmende Deckel” aufgehoben. Bislang gab es eine Obergrenze für die Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung, die bei einer installierten Maximalleistung von 52 Gigawatt lag. Ab dem Erreichen dieses Punktes hätte es keine weitere Förderung für neue Solarstromanlagen gegeben. Mit der Abschaffung des “atmenden Deckels” sollen nun genauere Ausbaupfade festgelegt werden, bis 2035 sollen demnach 80 Prozent des deutschen Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, und 309 Gigawatt Solarleistung sollen bis dahin am Netz sein.

Des Weiteren werden die Ausschreibungsvolumina für Freiflächen- und Dachanlagen erhöht. Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird zukünftig zwischen Volleinspeisern und Eigenverbrauchern differenziert. Für Volleinspeiser sind höhere Vergütungssätze vorgesehen. Die neuen Fördersätze gelten ab August 2022. Die Degression der Vergütungssätze soll künftig nicht mehr monatlich, sondern erst ab 2024 und dann nur noch halbjährlich vorgenommen werden. Es soll jeweils nur eine Absenkung um ein Prozent gelten.

Zudem entfällt die EEG-Umlage, und weitere Umlagen sollen in ein neues Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) überführt werden. Es ist geplant, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen maßvoll zu erweitern.

Insgesamt sollen mit den Änderungen im EEG 2023 der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiter vorangetrieben und die Förderbedingungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen verbessert werden.

Seit August 2022 gibt es durch das EEG 2023 neue Tarife für die Einspeisevergütung von Solarstrom. Es gibt nun zwei Optionen: Zum einen die Tarife zur Überschusseinspeisung, bei denen der erzeugte Strom im Haushalt genutzt wird und Überschüsse gegen Bezahlung ins Stromnetz eingespeist werden. Zum anderen gibt es Tarife zur Volleinspeisung, bei denen der gesamte erzeugte Solarstrom gegen eine höhere Vergütung ins Netz eingespeist wird.

 

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) nach § 48 EEG 2023
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.01.2023Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.02.2024
bis einschließlich 10 kWp8,60 Cent/kWh8,51 Cent/kWh
bis einschließlich 40 kWp7,50 Cent/kWh7,43 Cent/kWh
bis einschließlich 1.000 kWp6,20 Cent/kWh6,14 Cent/kWh
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung nach § 48 EEG 2023
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.01.2023Anzulegender Wert bei Erst-Inbetriebnahme ab 01.02.2024
bis einschließlich 10 kWp8,60 + 4,80 = 13,40  Cent/kWh8,51 + 4,75 = 13,26 Cent/kWh
bis einschließlich 40 kWp7,50 + 3,80 = 11,30 Cent/kWh7,43 + 3,76 = 11,19 Cent/kWh
bis einschließlich 100 kWp6,20 + 5,10 = 11,30 Cent/kWh6,14 + 5,05 = 11,19 Cent/kWh
bis einschließlich 400 kWp6,20 + 3,20 = 9,40 Cent/kWh6,14 + 3,17 = 9,31 Cent/kWh
bis einschließlich 1.000 kWp6,20 + 1,90 = 8,10 Cent/kWh6,14 + 1,88 = 8,02 Cent/kWh

Ob sich diese Einspeisevergütung auch für Balkonkraftwerke auszahlt, ist jedoch fraglich. Balkonkraftwerke sind nämlich bei der Bundesnetzagentur zwar anzumelden, aber von der jährlichen Meldepflicht befreit, wenn das Balkonkraftwerk eine installierte Leistung von höchstens 1 kWh hat und der gewonnene Strom nur für den Eigenverbrauch genutzt wird. Die EEG-Vergütung ist oft geringer als die Kosteneinsparung beim Eigenverbrauch. Somit sollte man bei der Anmeldung des Balkonkraftwerks angeben, dass die Anlage für den Eigenverbrauch genutzt wird und eine Einspeisevergütung nicht beansprucht wird, wodurch die Förderung über das EEG nicht mehr in Frage kommt.

Regionale Förderungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland

Viele Städte, Gemeinden und Kommunen haben inzwischen Förderprogramme für Solaranlagen und Zusatz-Technologien wie Batteriespeicher und Wallboxen eingeführt. Auch für Stecker- und Balkon-Kraftwerke können solche Programme zur Verfügung stehen. Die meisten Förderungen sind jedoch begrenzt und laufen nur so lange, bis das dafür zur Verfügung stehende Geld aufgebraucht ist. Es ist daher ratsam, sich vor der Bestellung oder Beauftragung von Projekten über mögliche Förderprogramme in der Region zu informieren und schnellstmöglich Kontakt mit der zuständigen Stelle aufzunehmen. Es ist wichtig zu beachten, dass für jedes Förderprogramm unterschiedliche Bedingungen gelten können.

In folgenden Regionen gibt es aktuell Förderungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland.

BundeslandRegionFörderungen und Zuschüsse 2023 (Stand August 2023)
Baden-Württemberg  
 BühlFörderprogramm “Solar” – 300€ pro Balkonkraftwerk
 FreiburgProgramm “Klimafreundlich Wohnen” – 200€ pauschal
 FriolzheimFörderung von gesamt 50 Anlagen, 100€ pauschal je Anlage
 HeidelbergHeidelberg-Pass-Besitzer erhalten bis zu 750€ für Anlagen bis 600 Watt
 KornwestheimFörderung “Wir stärken Klim” – 200€ pro Haushalt bis 600 Watt
 LörrachPauschal 200€ pro Haushalt
 LudwigsburgKlimabonus – bis zu 300€ bzw. bis zu 800€ für BezieherInnen der LudwigsburgCar
 Neubulach50€ für 300 Watt Anlagen, 100€ für 600 Watt Anlagen
 Schwaikheim200€ für eine Anlage pro Haushalt
 StuttgartSolaroffensive Stuttgart – nur  bauliche Maßnahmen bis 100€ pauschal pro Anlage
 Ulm250€ je Haushalt für Anlagen bis 600 Watt
 WeinheimZuschuss für Balkonmodule 50€ für 300 Watt, 100€ für 600 Watt Anlagen
Bayern  
 BubenreuthFörderprogramm zur CO2-Einsparung – gefördert werden 25 % der Anschaffungskosten, max. 250 €
 BuckenhofUmwelt-Klima-Energie – 50€ pro 100 Watt, max. 150€
 Diessen100€ pro Haushalt, bis 600 Watt
 Erlangen50€ pro 100 Watt-Peak, max. 300€ (600 Watt)
 FürthKlimaOffensive – Übernahme der Kosten  für die Einrichtung des Zweirichtungs-Zählers bis 122€, 50€ Förderung der Anschaffungskosten eines Balkonkraftwerkes bis 600 Watt
 Großenseebach50€ pro Wohneinheit für Anlagen bis 600 Watt
 GünzburgPauschaler Zuschuss von 100 Euro/Anlage
 Höchstadt50€ pro Wohneinheit für eine Anlage bis 600 Watt
 Inglostadt200€ für Anlagen mit 300 – 600 Watt
 Marolffstein50€ pro 100 Watt-Peak, max. 200€ pro AntragstellerIn
 MünchenFörderung Klimaneutrale Gebäude – 0,4€/Watt peak, bis 600Wp je Wohneinheit, maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten
 Moosburg50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 €/Anlage
 Peitingaktuell keine Förderung
 Poing25 % der Anschaffungskosten, max. jedoch 250  Euro
 SpardorfUmwelt-Klima-Energie – 50€ pro 100 Watt, max. 150€ 
 UnterschleißheimFörderprogramm für Stecker-Solargeräte – 25% der Brutto-Anschaffungskosten, maximal 200 EUR brutto
 Vilseck100€ pauschal bis 300 Watt, 150€ pauschal bis 600 Watt
 Weilheim in Oberbayern25% der Anschaffungskosten eines Stecker-Solargeräts, max. 200 Euro
 WürzburgFörderung “klimaneutral Wohnen” – 200€ pauschal
BerlinBerlinFörderprogramm  SolarPLUS 
Brandenburg Aktuell keine Förderung
Bremen Förderung für Kommunen | KfW
BUND Photovoltaik (bund-bremen.net)
Hamburg Photovoltaik wird Pflicht in Hamburg – hamburg.de
Erneuerbare Energien – Standard (270) | KfW
Hessen  Photovoltaik Förderung Hessen 2023: Die Übersicht (enpal.de)
 Darmstadt200€ pauschal pro Standard-Modul, max. 2 Standardmodule (600 Watt, 400€) und max. 50% der Anschaffungs- und Installationskosten
 LampertheimKlimafreundliches Lampertheim – 60% Zuschuss, max. 500€
 Marburg-BiedenkopfSolardachkampagne – 100 € pro kWp / maximal 500 €
 Mörfeld-WalldorfBis 200€ pr Anlage
 Main-Taunus-Kreis100€ pauschal pro Haushalt, bis 600 Watt
 Nidda30% der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 €
Mecklenburg-Vorpommern Förderung  PV-Anlagen – max. 500 € pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit
Niedersachsen  
 Braunschweig250€ für Anlagen mit 250 bis 400 Watt bzw. 400€ für Anlagen mit 400 bis 600 Watt
 Friesoythe200€ pro Haushalt, bis 600 Watt
 GöttingenPauschal bis 360€ (180€ je 300 Watt)
 JeverZuschuss von 250 Euro (125 Euro/Paneel für maximal 2 Paneele) 
 Lüneburg150 € + 30 % der Investitionskosten
Nordrhein-Westfalen  
 Aachen100€ pauschal für neu gekaufte Anlagen mit bis zu 800W
 Ahaus50% der Anschaffungskosten bzw. max. 200€, bis 600 Watt
 BönenPauschal 100€ pro Wohneinheit
 BonnBis 300€ für EigentümerInnen bzw. bis 600€ für MiterInnen für Anlagen bis 600 Watt; Bonn-Ausweis-InhaberInnen erhalten bis zu 800€ (max. 90% des Rechnungsbetrags)
 BorgentreichZuschuss in Höhe von 100€ pro Anlage pro Haushalt
 BottropPauschal 100€ pro Haushalt, bis 600 Watt
 Castrop-RauxelPauschal 100€ je Haushalt
 Düsseldorf800€ pro Anlage  für Haushalte mit geringem Einkommen
 FreudenbergZuschuss von 150€ pro Anlage
 Fröndenberg100€ je 300 Watt maximal jedoch 200€
 GelsenkirchenPauschal 100€, bis 600 Watt
 GladbeckPauschal 150€ pro Haushalt
 GronauEnergiesparförderung  – 250€ pro Modul, max. 2 Module, max. 60% der Anschaffungskosten, bis 600  Watt
 HalverPauschal 100€ pro Anlage pro Haushalt, bis 600 Watt
 HammPauschal 200€ pro Anlage, bis 600 Watt
 Hiddenhausen150€ pauschal für steckerfertige Stromerzeugungsmodule und 300€ für Module mit Speicher bis 600 Watt
 Kamp-Lintfort300€ pro Haushalt, bis 600 Watt
 Kirchlengern300€ pro Anlage, bis 600 Watt
 Köln200€ pro Anlage, bis 600 Watt
 LöhnePauschal 150€ pro Haushalt, bis 600 Watt
 LüdenscheidMax. 200 Euro pro Stecker-Photovoltaik-Anlage
 OberhausenPauschal 100€ je Haushalt, bis 600 Watt
 Oelde30%  der Anschaffungskosten bzw. maximal 200 € pro Anlage
 OlsbergPauschal 200€ pro Anlage, bis 600 Watt
 Recklinghausen100€ je Wohnung, bis zu 600 Watt
 Rheinisch-Bergischer-KreisPV-Anlagen bis 10.000€ (z. B. Steckersolaranlagen) werden mit 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert
 Rietberg80€ pro Modul mit ca. 300 Watt Leistung, max. 2 Module pro Haushalt
 Voerde am NiederrheinPauschal 100€ je Wohnung, bis 600 Watt
 Wesel50% der nachgewiesenen Kosten, max. 200€, bis 600 Watt
 WinterbergPauschaler Zuschuss von 250€ pro Anlage und Haushhalt, bis 600 Watt
 Wickede (Ruhr)150€ pauschal für steckerfertige Stromerzeugungsmodule und 300€ für Module mit Speicher bis 600 Watt
Rheinland-Pfalz  
 Koblenz70€ pro Balkonmodul
 Pirmasens75€ für Anlagen bis max. 325 Watt und 150€ für Anlagen bis 600 Watt
 Urmitz100€ pro Balkonkraftwerk und AntragstellerIn, max. 600 Watt
Saarland derzeit keine Förderungen bekannt
Sachsen Festbetragszuschuss von 300€ für Balkonkraftwerke mit mind. 300 Wp Modulleistung
Sachsen-Anhalt derzeit keine Förderungen bekannt
Schleswig-Holstein Klimaschutz  für Bürgerinnen und Bürger – 200€ für Anlagen von 250 – 600 Watt
 Kiel100€ pauschal pro Anlage
 Lübeck200€ pro Haushalt, bis 600 Watt
Thüringen derzeit keine Förderungen bekannt

Zusätzlich sollte man sich immer in der eigenen Kommune erkundigen, da diese immer wieder Förderungen anbieten, sich hier aber die Informationen sehr schnell ändern. Auch beim eigenen Energieversorgerunternehmen zahlt sich das Nachfragen aus!

 

InfoBox

Bundesweit kann man in der Förderdatenbank nach möglichen Förderungen und Zuschüssen suchen

Darauf ist bei einer Förderung zu achten

Welche Informationen bekanntzugeben sind und welche Informationen zu beachten sind, kann von Förderung zu Förderung unterschiedlich sein. In den meisten Fällen sind aber folgende Dinge zu berücksichtigen:

  • Angebot einreichen – bei Antragsstellung muss meist schon ein Angebotsschreiben beigefügt werden
  •  Anmeldebestätigung nachreichen – nach dem Kauf aber noch vor der Inbetriebnahme muss eine Anmeldebestätigung vom Netzbetreiber bei der Förderstelle nachgereicht werden
  • Rechnung vorlegen – ebenso muss nach dem tatsächlichen Kauf die Rechnung bei der Förderstelle eingereicht werden
  • Foto schicken – vor allem bei kommunalen Förderungen und bei Förderungen durch Unternehmen wird oft verlangt, dass man ein Foto der aufgestellten Anlage zur Verfügung stellt oder sogar für ein kurzes Interview bereit steht

Teilweise wird von Fördergebern noch verlangt, dass die Anlage von einer Fachkraft installiert wird. Diese Kosten sind dann meist selbst zu tragen.

Vor Antragstellung sollte man immer schon Angebote einholen und gut planen, welche Anlage man kaufen möchte, da oft technische Details bei Förderanträgen angegeben werden müssen. Grundsätzlich werden Balkonkraftwerke aktuell nur bis 600 Watt Einspeiseleistung gefördert, darüber hinaus handelt es sich um eine große PV-Anlage und man muss sich um entsprechende Förderungen umschauen.

Tipp

Hier gibt es viele spannende Informationen zu Förderungen: https://machdeinenstrom.de/foerderung-verguenstigung-balkonkraftwerk/

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