SOLARPAKET 1 – DAS MUSST DU WISSEN!
Es ist offiziell: Das “Solarpaket 1”, ein Maßnahmenpaket für Deutschland mit dem Ziel bzw. Zweck des Ausbaus von Photovoltaik, tritt ab 16.5.2024 Kraft. Was sich nun ändert, was die Änderungen für Balkonkraftwerkbesitzer:innen bedeutet und vieles mehr, erfährst du in diesem Ratgeber!

INHALTSVERZEICHNIS
DAS IST DAS SOLARPAKET 1
Mit “Solarpaket 1” wird ein Maßnahmenpaket bezeichnet, mit dem in Deutschland Photovoltaik im kleinen und auch im großen Stil ausgebaut werden soll. Zusätzlich dazu liegt ein Fokus auf weniger Bürokratie, was die Inbetriebnahme von PV-Anlagen erleichtern wird. Neben Photovoltaik werden auch andere Möglichkeiten zur Herstellung erneuerbarer Energie im Paket thematisiert und aufgegriffen, beispielsweise Wind- oder Wasserenergie.
DIESE VORTEILE BRINGT DAS PAKET
Neben der Erleichterung der Bürokratie, welche weiter unten näher beschrieben wird, bringt das Paket auch weitere Vorteile.
Ein großer Vorteil ist die “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”. Diese Idee zielt darauf ab, dass Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern Solarstrom von Garagen, Dächern oder Batteriespeichern einfacher nutzen können. Der Gedanke dahinter ist einerseits, dass dieser Strom günstiger ist und andererseits, dass die Aufwändige Einspeisung ins öffentliche Netz und somit der “Umweg” wegfällt.
Ebenso vorteilhaft sind die Neuerungen für Balkonkraftwerke, welche du weiter unten im Ratgeber finden kannst!

WENIGER BÜROKRATIE
Mini-PV-Anlagen (bzw. Anlagen bis 30kW Leistung) mussten in der Vergangenheit beim Netzbetreiber angemeldet werden. Nun fällt dieser Schritt weg und es reicht eine Eingabe weniger Daten beim Marktstammdatenregister. Unter folgendem Link kommst du direkt zur Anmeldung deiner Anlage: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt
DAS ÄNDERT SICH FÜR BALKONKRAFTWERKE
Balkonkraftwerke – auch Mini-PV-Anlagen genannt – sollen in Zukunft noch einfacher und unkomplizierter in Betrieb genommen werden können. Eine Maßnahme zur Vereinfachung ist der Wegfall der Anmeldung beim jeweiligen Netzbetreiber. Hingegen reichen nun ein paar wenige Daten, die beim Marktstammdatenregister angegeben werden müssen.
Die Einspeisegrenze in Deutschland liegt aktuell bei 600W. Das bedeutet, mehr als 600W an selbst erzeugten Solarstrom darf nicht in das Netz eingespeist werden bzw. wird alles an überschüssigem Strom dem Netzbetreiber geschenkt. Mit dem Solarpaket 1 wird diese Grenze nun auf 800W erhöht. Mehr zur Erweiterung bestehender Anlagen findest du weiter unten im Ratgeber!
Ebenfalls neu ist, dass übergangsweise rückwärtsdrehende Zähler geduldet werden, wenn noch kein geeichter Zweirichtungszähler eingebaut wurde. Das ermöglicht – zumindest übergangsweise – eine schnellere Inbetriebnahme.
In Deutschland wird bei Mini-PV-Anlagen bzw. Balkonkraftwerken auch die “Steckerfrage” heiß diskutiert. Konkret geht es darum, dass der Betrieb von Balkonkraftwerken bei “normalen” Steckdosen möglich sein soll. Diese technischen Normen (nicht Gesetze!) werden vom VDE Verband aktuell überarbeitet.

WICHTIGE NORMEN VOM VDE
Der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) kümmert sich in Deutschland um Prüfung, Standardisierung, Zertifizierung und Anwendungsberatung im Elektrotechnik Fachbereich. Beim Thema PV bzw. Balkonkraftwerke sind es speziell die Stecker-Frage und die Höhe der maximalen Modulleistung, die der Verband aktuell diskutiert. Was die “Stecker-Frage” betrifft, so hat der VDE einen Entwurf veröffentlicht, der den Anschluss von Balkonkraftwerken ans Hausnetz über Schuko-Stecker unter Auflagen erlauben soll. Bei der maximalen Modulleistung will der VDE die Grenze bei 960W ansetzen. Die Panele der Mini-PV-Anlage dürfen diese Leistung nach VDE somit insgesamt nicht übersteigen, damit diese noch als Balkonkraftwerk gelten und legal betrieben werden können. Der bedeutende Unterschied hier ist aber der, dass per Gesetz diese Grenze bei 2000W liegt und somit gesetzlich um mehr als die doppelte Menge an Watt erlaubt ist.
Diese Normen sind wie betont Entwürfe und bis zum Ende der Einspruchsfrist (3.7.2024) sowieso nicht endgültig. Für welche Normen sich der VDE schlussendlich entscheidet, darüber wird hier berichtet werden.

ERWEITERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR BESTEHENDE ANLAGEN
Du hast schon eine PV-Anlage oder Mini-PV-Anlage und möchtest wissen, wie du diese nun erweitern kannst bzw. darfst? Durch die Erhöhung der Einspeisegrenze darfst du nun 800W einspeisen. Alle, die die 600W-Anlage nun aufstocken möchten, müssen nun genau darauf achten, welche Komponenten bereits vorliegend sind, um weiterhin eine legale und funktionierende Anlage zu betreiben.
- Panelleistung: Viele können nun ein zweites oder sogar drittes Panel ergänzen. Je nachdem, wie viel Leistung dein Panel hat bzw. deine Panele haben.
- Wechselrichter: Die meisten Solarpioniere bzw. Solarpionierinnen könnten nun einfach ihre Wechselrichter tauschen. Je nachdem, wie viele W dieser aktuell einspeist, kannst du diesen mit einer höheren Einspeisegrenze aufstocken. (ACHTUNG: Besitzt du SolMate von EET, können wir den in SolMate integrierten Wechselrichter durch ein simples Softwareupdate auf 800W erhöhen. Du musst dafür nichts weiter tun!)
ZUSAMMENFASSUNG SOLARPAKET 1
Das Solarpaket 1 ist ein Maßnahmenpaket mit Änderungen zu erneuerbaren Energien und somit u.a. zum Thema Photovoltaik in Deutschland. Die Änderungen betreffen Einspeisegrenze, Bürokratie und weitere Aspekte, die die Installation von PV einfacher und effizienter machen.
Aufgrund des eingebauten Speichers handelt es sich bei SolMate um ein Gefahrengut. Nur spezialisierte Versanddienstleister, die für den Transport von Gefahrgut zertifiziert sind, dürfen für den Rückversand verwendet werden.
Der von uns beauftragte Transportdienstleister holt SolMate bei dir zuhause ab. Dadurch kann eine sachgerechte Beförderung gewährleistet werden. Für den Versand muss die Originalverpackung genutzt werden und das Paket als Gefahrgut gekennzeichnet werden. Mehr Informationen findest du hier: https://www.eet.energy/at/solmate-retouren/
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre. Solarpanele haben eine Leistungsgarantie von 25 Jahren, der Wechselrichter 15 Jahre. Details findest du in unseren Garantiebedingungen.
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Bitte beachte, dass deine Bestellung in mehreren Teillieferungen versandt wird, solltest du SolMate mit Paneelen und Montage bestellt haben:
Dein SolMate wird separat geliefert. Die Paneele und die Montage (Marke GreenSolar) werden von einem anderen Versanddienstleister versendet.
Aufgrund der unterschiedlichen Transportbedingungen erreichen dich diese Lieferungen unabhängig voneinander. Du erhältst für jede Teillieferung eine eigene Sendungsnummer.
Die Rückgabe deiner Bestellung richtet sich nach den geltenden Widerrufs- und Rückgabebedingungen. Hier die wichtigsten Punkte:
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Widerrufsrecht: Du kannst deine Bestellung innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 14 Tage) ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
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Rückgabeprozess: Kontaktiere den Kundenservice, um die Rückgabe anzumelden. Du erhältst dann weitere Anweisungen, z. B. zur Rücksendeadresse.
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Kosten der Rücksendung: Die Kosten für die Rücksendung trägt in der Regel der Kunde, es sei denn, es liegt ein Defekt oder ein Fehler seitens des Unternehmens vor. In diesem Fall wird oft ein kostenloses Rücksendeetikett bereitgestellt.
Genauere Informationen findest du hier.
Bitte beachte, dass bei der Rücksendung von SolMate besondere Vorsichtmaßnahmen zu treffen sind. Mehr Informationen zur SolMate Rücksendung findest du hier.
Wir akzeptieren Kreditkarte, PayPal und Sofortüberweisung, sowie Apple Pay und Google Pay. Falls du eine Ratenzahlung möchtest, prüfe bitte die Klarna Optionen im Checkout-Prozess.
Wir liefern an deine bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Versand an eine Paketstation ist derzeit nicht möglich. Unsere Versanddienstleister kontaktieren dich mit genauen Zustellinformationen, sobald deine Bestellung versendet wurde.
Ja, in Deutschland gibt es zwei wichtige Pflichten für die Anmeldung einer Mini-PV-Anlage:
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Anmeldung beim Netzbetreiber
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Jede Mini-PV-Anlage muss beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Die Anmeldung kann meist online oder formlos per E-Mail erfolgen.
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Registrierung im Marktstammdatenregister
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Zusätzlich musst du deine Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eintragen. Die Registrierung ist kostenlos und online möglich.
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Am besten erledigst du die Anmeldung beim Netzbetreiber direkt nach der Installation. Die Registrierung im Marktstammdatenregister kannst du ganz einfach auf der Webseite der Bundesnetzagentur vornehmen.
Weisen deine Panele oder dein Speicher nach der Lieferung äußerliche Schäden auf? Dann schicke uns bitte so schnell wie möglich die Fotos des Schadens und der Verpackung unter info@eet.energy.
Sollten die Panele beschädigt sein, bekommst du diese von uns ersetzt. Die beschädigten Panele kannst du kostenlos an einer Sammelstelle abgeben.
Sollte der Speicher beschädigt sein, holen wir diesen zur Reparatur zurück.
Ja, ob du deine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren kannst, hängt vom Status deiner Bestellung ab.
Änderung der Bestellung: Falls deine Bestellung noch nicht versandt wurde, ist eine Änderung in der Regel möglich. Bitte kontaktiere den Kundenservice so schnell wie möglich mit deiner Bestellnummer.
Stornierung der Bestellung: Wenn deine Bestellung noch nicht bearbeitet oder versandt wurde, kannst du sie in den meisten Fällen stornieren. Sobald die Bestellung jedoch versandt wurde, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Du kannst aber gegebenenfalls von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Kontaktiere uns dafür schnellstmöglich unter info@eet.energy