“Solarpaket 1” – Das steckt dahinter!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) setzt sich seit dem Jahr 2000 für die Förderung von allen Quellen, die zur Produktion von erneuerbarer Energie dienen, ein. Bei dem “Solarpaket 1” handelt es sich um eine Sammlung an Zielen, Forderungen bzw. gesetzlichen Neuerungen rund um erneuerbare Energie. Der erste Teil vom “Solarpaket 1” wurde bereits 2023 beschlossen und nun folgte Ende April 2024 der Beschluss des zweiten Teils. Im zweiten Teil ging es konkret um drei große Themen: Entbürokratisierung, Vereinfachung und Erweiterung.
Diese Vorteile bringt die Neuerung
Die vielen Beschlüsse zusammengefasst ergeben drei große Vorteile bzw. Neuerungen bei Mini-PV-Anlagen bzw. Balkonkraftwerken:
- Die wohl beste und größte Neuerung ist die Anhebung der Einspeisegrenze. Ab sofort wird die Einspeisegrenze nämlich von 600W auf 800W erhöht. Diese Änderung war schon sehr lange im Gespräch, nun wird sie endlich Realität. Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke dürfen somit 800W einspeisen und können dadurch einerseits ihren Stromverbrauch verringern und andererseits wird den Netzbetreibern weniger Sonnenstrom “geschenkt”.
- Ein weiterer Vorteil ist, dass die Anmeldung beim Netzbetreiber ab jetzt wegfällt und nun eine Eintragung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ausreicht.
- Zu guter Letzt darf man durch das “Solarpaket 1” nun alte, nicht-digitale Stromzähler vorübergehend weiterverwenden. Diese drehen bei der Einspeisung einfach zurück.
Hier findest du noch weitere Informationen
Mehr Infos gibt es auf der Homepage vom Deutschen Bundestag: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw17-de-eeg-photovoltaik-999570