Balkonkraftwerke: Erleichterungen für Mieter:innen

Der Bundestag in Deutschland hat beschlossen, dass Mieter:innen und Wohnungsbesitzer:innen künftig einfacher Balkonkraftwerke installieren können. Diese Maßnahme soll die Nutzung von Steckersolargeräten als privilegierte bauliche Veränderungen einstufen, wodurch Vermieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften diese nicht mehr ohne Weiteres blockieren können. Am 16.10.2024 ist das Gesetz nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden und somit ab sofort gültig. 

Bisher brauchten Mieter:innen die ausdrückliche Zustimmung der Vermieterin beziehungsweise des Vermieters. Als Wohnungseigentümer:in bedurfte es die Genehmigung der Eigentümerschaft, die auch ohne sachlichem Grund verweigert werden konnte. Dieser Beschluss soll das Wachstum an gemeldeten Balkonkraftwerken noch weiter ankurbeln. 

Im zweiten Quartal 2024 gab es laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einen Anstieg von 52 % an installierten Balkonkraftwerken gegenüber dem bisherigen Rekord im gleichen Quartal des Vorjahres.

Dieser Anstieg ist auf den vereinfachten Anmeldeprozess und technische Anpassungen wie die Erhöhung der zulässigen Wechselrichterleistung auf 800 Watt zurückzuführen.  Die Erleichterung im Mietrecht soll nun diesen Trend fortsetzen

Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/306/VO.html?nn=55638