Balkonkraftwerke: Neue Erleichterungen im WEG sind in Kraft getreten
Das österreichische Parlament hat neue Erleichterungen für die Installation von Photovoltaikanlagen am Balkon beschlossen. Diese Entscheidung soll es den Bewohner:innen ermöglichen, Balkonkraftwerke einfacher und schneller zu installieren. Am 1. September ist dieser Beschluss in Kraft getreten.
Auf Initiative der Bundesregierung wurden die Regelungen so angepasst, dass seit 1. September keine explizite Zustimmung mehr von allen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern erforderlich ist. Es reicht nun also, die geplante Installation der Mini-Photovoltaikanlage den Nachbarn mitzuteilen. Falls innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch eingeht, gilt dies als stillschweigende Zustimmung. Dies ist eine deutliche Vereinfachung gegenüber der bisherigen Regelung, bei der jede:r im Haus ausdrücklich zustimmen musste.
Sollte ein Widerspruch gegen die Installation erfolgen, muss dieser gut begründet werden. Mögliche Gründe könnten etwa eine erhebliche Beeinträchtigung der Sicht oder Sicherheitsbedenken sein. In diesen Fällen wird der Einspruch geprüft und individuell entschieden. Die bloße Ablehnung ohne sachliche Grundlage ist künftig nicht mehr zulässig.
Diese neuen Bestimmungen sollen dazu beitragen, dass mehr Menschen in Österreich die Möglichkeit haben, auf einfache Weise saubere Energie zu erzeugen und ihre Stromkosten zu senken. Die Nachfrage nach solchen Anlagen, die immer günstiger und beliebter werden, dürfte durch diese Vereinfachungen weiter steigen.